Die aktuelle koreanische Rechtslage sieht vor, dass ein Kind an einer internationalen Schule in Seoul angemeldet werden kann, wenn
ODER
An diese koreanische Rechtslage ist die DSSI strikt gebunden.
Das Mindestalter für die Aufnahme eines Kindergartenkindes beträgt 3 Jahre.
Voranmeldungen für den Kindergarten werden jederzeit entgegengenommen. Falls Kinder aus Platzmangel nicht in den Kindergarten aufgenommen werden können, wird eine Warteliste eingerichtet.
Kinder ab dem 2. Lebensjahr mit einem aktiven deutschen Basisvokabular werden nur in absoluten Ausnahmefällen mit der Zustimmung des Schulvorstandes und unter Berücksichtigung der Warteliste gestaffelt aufgenommen.
Bei uns gilt im Kindergarten die Regelung der gestaffelten Aufnahme zu jedem neuen Kindergartenjahr. Das ermöglicht Ihrem Kind und uns eine intensivere Integration des Kindes in der Anfangszeit.
Sie erhalten von uns einen Termin für ein Aufnahmegespräch.
Anmeldungen für die Schule werden jederzeit entgegengenommen. Um aufgenommen zu werden, muss ein Kind die deutsche Sprache so beherrschen, dass es dem Unterricht folgen und sich aktiv daran beteiligen kann. Im Zweifelsfall findet eine Sprachprüfung statt.
Bitte reichen Sie das komplett ausgefüllten Anmeldeformular für die Schule UND den Kindergarten im Sekretariat der Schule ein.
Mit diesem Anmeldeformular stellen Sie den Antrag auf Aufnahme in den Schulverein der Deutschen Schule Seoul International an den Schulvorstand. Gleichzeitig erkennen Sie die Satzung des Vereins Deutsche Schule Seoul International an.
Der Schulvorstand entscheidet über die Aufnahme, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.